Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Liebe Eltern!
In den letzten Tagen und Wochen wurde in den Medien viel über die Gratis-Zahnspange in Salzburg und die Kündigung der Kassenverträge berichtet. Leider entsprach die Berichterstattung nicht immer den Tatsachen, wodurch Patienten falsch informiert und verunsichert wurden.
An unserem bei der Vertragskündigung im Juni 2018 gegebenen Versprechen hat sich nichts geändert:
Die im Rahmen der Gratis-Zahnspange in Behandlung stehenden Patienten werden zu den gleichen
Bedingungen
fertig behandelt, ohne dass ihnen Zusatzkosten entstehen würden.
Ab 1. Oktober 2018 werden neue
Patienten von uns auf Wahlarztbasis behandelt. Je nach Schweregrad der Fehlstellung können
Patienten
bis zu circa EUR 3.600.- von der Kasse zurückerstattet bekommen (Stand 2018).
Die Zusage einer Salzburger Zahnklinik zur Weiterbehandlung von Kassenzahnspangen-Patienten eines in Pension gegangenen Kieferorthopäden hat mit unserer Vertragskündigung nicht das Geringste zu tun. Vielmehr freut es uns, dass nun für diese rund 300 Patienten, die von den anderen ausgelasteten Ordinationen nicht aufgefangen werden konnten, eine Lösung in Aussicht steht.
Nach mehr als drei Jahren ergebnisloser Gespräche mit der SGKK sahen wir Vertragskieferorthopäden nur noch die Möglichkeit einer Vertragskündigung. Nur so konnte die ständige Bevormundung und die vertragswidrige Einmischung durch die Kasse unterbunden werden.
Laut Vertrag ist der Kieferorthopäde für die korrekte Einstufung der Fehlstellung verantwortlich und haftbar. Die SGKK betont in einer Pressemitteilung vom 24.9.2018, dass sie, egal ob sie im Recht sei oder nicht, den Kindern zu einer Gratis-Zahnspange verhelfen wolle. Als Ärzte sind wir allerdings zu einer ehrlichen und objektiven Beurteilung verpflichtet. Schließlich wird die Kassenzahnspange mit Steuergeldern finanziert.
Zwar haben auch die Kollegen in den anderen Bundesländern mit den gleichen Problemen zu kämpfen,
aber
gerade
in Salzburg ging das Vertrauen zum Vertragspartner SGKK völlig verloren, nachdem ein Kollege, der
dem
Druck der Kasse nicht nachgab, wegen Betrugs angezeigt wurde. Von diesem Vorwurf wurde er vor
Gericht
freigesprochen.
Wir bedanken uns bei unseren Patienten für ihr ungebrochenes Vertrauen und ihre
Wertschätzung unserer Arbeit und freuen uns, uns künftig wieder uneingeschränkt auf ihre
bestmögliche
Behandlung und Betreuung konzentrieren zu können. Für weitere Auskünfte stehen wir natürlich gerne
zur
Verfügung.
Ihre Salzburger Zahnärzteschaft
Die Anspruchsberechtigung für eine Zahnspange auf Kosten der Krankenkasse wird vom Kieferorthopäden festgestellt. Als Grundlage zur Beurteilung dient der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need), der eine Einteilung der Behandlungsbedürftigkeit in 5 Gruppen ermöglicht.
Prinzipielle Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung ist, dass der Patient jünger als 18 Jahre ist.
Prinzipiell hängen die Kosten vom Aufwand und der Dauer einer Behandlung ab.
Die Feststellung des IOTN-Grades nach §153a ASVG kostet EUR 52.-
Für interzeptive Behandlungen bei Kindern vor dem 10. Lebensjahr mit IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG werden EUR 1.150.- bis EUR 1.790.- verrechnet.
Für die Hauptbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange bei Jugendlichen mit IOTN 4 oder 5 nach §153a ASVG muss mit EUR 4.600.- bis EUR 5.900.- gerechnet werden, wobei die Summe auf mehrere Teilrechnungen aufgeteilt wird und eine Ratenzahlung möglich ist.
Im Betrag inbegriffen sind die gesamten diagnostischen Unterlagen, alle therapeutischen Maßnahmen, sowie die Kontrollen.
Vergemerkte Termine, die nicht eingehalten, bzw. nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, müssen in Rechnung gestellt werden.